Nachfolge- und Nachlassplanung.

Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmer und Familien bei der Nachfolge- und Nachlassplanung, bei der Strukturierung des Privatvermögens, einschliesslich Kunstsammlungen, und beim Wohnsitzwechsel. Unsere Lösungen in Rechts- und Steuerfragen sind massgeschneidert und dauerhaft.

Nachfolge- und Nachlassplanung

Testamente sowie Ehe- und Erbverträge

Wir beraten Sie dabei, Ihren letzten Willen gültig aufzusetzen. Das Schweizer Pflichtteilsrecht sieht einen weitgehenden Schutz von Ehegatten und Nachkommen vor, Ehe- und Erbverträge ermöglichen trotzdem eine flexible Planung.

Nachlassplanung für Unternehmer

Die Nachlassplanung ist ein komplexer und auf lange Frist angelegter Vorgang. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung der Zielsetzungen für Ihre Nachfolge und setzen die gewählte Struktur für Sie um.

Holdinggesellschaften

Holdinggesellschaften dienen der Vermögensstrukturierung, können den Nachfolgeprozess vereinfachen und bieten häufig Steuervorteile. Wir beraten bei der Standortwahl, helfen bei der Gründung und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Behörden.

Vermögensstrukturierung (Trusts und Stiftungen)

Strukturen eignen sich nur noch in seltenen Fällen für die Steuerplanung. Sie spielen aber bei der Nachfolgeplanung, für die sogenannte „asset protection“ und auch bei der Verwirklichung von philanthropischen Projekten nach wie vor eine tragende Rolle. Wir haben langjährige Erfahrung im Einsatz von Trusts und Stiftungen.

Family Governance

Nachfolgeprozesse sind eine der zentralen Herausforderungen für Familienunternehmen. Neben rechtlichen und steuerlichen Themen sind häufig auch Emotionen mit im Spiel. Wir helfen, bei Bedarf zusammen mit externen Coaches, bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung Ihrer Nachfolgeregelung.

Vorsorgeaufträge

Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass im Fall von Urteilsunfähigkeit (z.B. wegen Erkrankung oder Unfall) eine im Voraus bestimmte Person für Sie sorgen kann. Ohne Vorsorgeauftrag kann auch bei Verheirateten für einzelne Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Behörden erforderlich sein. Wir setzen den Vorsorgeauftrag für Sie auf.

Willensvollstreckung

Der Willensvollstrecker vollzieht die Anordnungen des Erblassers, bereitet die Teilung des Nachlasses vor und führt diese durch. Als Willensvollstrecker stehen wir dafür ein, dass Ihr Nachlass dereinst in Ihrem Sinn abgewickelt wird.